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Arbeitsrecht und Urlaub – Wer hat beim Urlaubsanspruch Vorrang?

Arbeitsrecht und Urlaub

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub, auf den Sie sich sicher schon freuen. Doch was passiert, wenn der Kollege zur gleichen Zeit mit seinen Kindern in den Urlaub fahren möchte oder der Chef aus betrieblichen Gründen eine Urlaubssperre verhängt?

Antworten auf diese Fragen gibt das Bundesurlaubsgesetz. Es trat 1963 in Kraft und regelt seitdem alle Vorschriften rund um unseren Erholungsurlaub. Es regelt die Mindestzahl der Urlaubstage, die Bezahlung und alle anderen rechtlichen Fragen rund um den Urlaubsanspruch. Die Urlaubsregelungen in Ihren Tarif- und Arbeitsverträgen können jedoch stark variieren und sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

Wie viele Urlaubstage stehen ihnen zu?

  • Nach § 3 Abs. 1 BurlG hat jeder Arbeitnehmer, der 6 Tage in der Woche arbeitet, Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage. Bei einer 5-Tage-Woche sind es nur 20 Tage. Diese Urlaubsansprüche dürfen nicht unterschritten werden, in den meisten Tarifverträgen sind sogar höhere Ansprüche vereinbart.
  • Nach § 4 Abs. 1 BUrlG haben nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate beschäftigt sind, Anspruch auf Vollurlaub. Alle anderen haben Anspruch auf Teilurlaub. Das bedeutet, dass man auch in der Probezeit Urlaub nehmen kann. Konkret heißt das: 1/12 des Jahresurlaubs pro Beschäftigungsmonat. Bei einem Anspruch von 20 Tagen sind das 1,7 Tage pro Monat. Erst nach diesen sechs Monaten haben Sie den vollen Urlaubsanspruch, auch wenn Sie nicht das ganze Jahr gearbeitet haben.
  • In Ausnahmefällen greift § 7 – wenn Sie zum Beispiel während der Urlaubszeit krank werden und dies ärztlich nachweisen, können Sie zusätzliche Urlaubstage beantragen. Nach § 7 Abs. 2 ist der Jahresurlaub am Stück zu gewähren. Auch wenn aus dringenden betrieblichen Gründen der volle Jahresurlaub nicht gewährt werden kann, sind mindestens 12 zusammenhängende Urlaubstage zu gewähren. Verfallende Urlaubstage können nach § 7 Abs. 3 auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn besondere betriebliche Gründe des Arbeitgebers oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers dies rechtfertigen.
    Mehr zur Übertragung und Abgeltung des Urlaubs finden Sie hier

Wie viel Geld bekommen Sie?

Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs (§ 11 Abs. 1 BurlG). In Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag kann natürlich etwas anderes vereinbart sein. Überstunden werden in diesem Fall nicht berücksichtigt.

Kann bereits genehmigter Urlaub widerrufen werden?

Ihr Arbeitgeber braucht auf jeden Fall einen sehr guten Grund, um Ihren Urlaub zu widerrufen, und Sie müssen sich beide darüber einig sein. Bereits genehmigter Urlaub kann nur dann widerrufen werden, wenn z.B. die Produktion gefährdet ist, weil zu viele Mitarbeiter gleichzeitig fehlen. Wenn Sie sich in diesem Fall bereits im Urlaub befinden, muss Ihr Arbeitgeber alle anfallenden Kosten übernehmen.

Kann ihr Urlaubsantrag abgelehnt werden?

In der Weihnachtszeit können in manchen Unternehmen Urlaubssperren verhängt werden, um zu verhindern, dass zu viele Mitarbeiter ausfallen und dadurch wirtschaftliche Verluste entstehen. Ihr Chef kann nicht immer alle Urlaubswünsche seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen und Ihren persönlichen Urlaubswunsch für einen bestimmten Zeitraum aus betrieblichen Gründen ablehnen. Im Extremfall können Sie gegen die Ablehnung eines Urlaubsantrags auch klagen.

Ein Fallbeispiel: Das Arbeitsgericht Frankfurt hat am 14.12. 2001 entschieden, dass der Vater eines schulpflichtigen Kindes in den Weihnachtsferien Urlaub nehmen darf. Der Arbeitgeber wollte damals dem Urlaubsantrag eines Kollegen den Vorrang geben, der sich in den Ferien um seine schwangere Frau kümmern wollte. Das Gericht entschied, dass er dies auch abends nach der Arbeit und nach den Weihnachtsferien tun könne (Az. 9 Ga 191/01).

Haben Eltern während der Ferienzeit Vorrang?

Das BurlG enthält keine besonderen Regelungen für berufstätige Eltern. Der Arbeitgeber ist also völlig frei in seiner Entscheidung, ob er Eltern während der Schulferien bevorzugt Urlaub gewährt oder nicht. Der Gesetzgeber sieht keinen Anspruch der Eltern vor.

Muss an Heiligabend und Silvester gearbeitet werden?

Heiligabend und Neujahr sind keine gesetzlichen Feiertage. Wenn Sie an diesen Tagen nicht arbeiten möchten, müssen Sie sich Urlaub nehmen. In vielen Betrieben wird jedoch nur bis mittags gearbeitet. Manche machen sogar eine Weihnachtspause. Das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und liegt im Ermessen der einzelnen Unternehmen.

Können Urlaubstage ausbezahlt werden?

Wenn Sie Ihren Urlaub nicht nehmen wollen, können Sie ihn nicht auszahlen lassen. Es sei denn, Ihr Arbeitsverhältnis wurde beendet und Sie können Ihren Resturlaub nicht mehr nehmen (§ 7 Absatz 4). Bei fristloser Kündigung oder Freistellung ist der Resturlaub seit dem 10.02.2015 finanziell abzugelten. Hier wurde die Rechtsprechung dem europäischen Recht angepasst.

Tipps, wie Sie trotzdem Ihren Wunschurlaub bekommen:

  1. Bleiben Sie dran, wenn Ihr Antrag häufiger abgelehnt wurde. Betonen Sie dies bei erneuten Verhandlungen.
  2. Sprechen Sie sich mit Ihren Kollegen ab. Wenn Sie und andere Kollegen (z.B. wegen der Schulferien) gleichzeitig Urlaub nehmen wollen, entwickeln Sie am besten ein Rotationssystem, bei dem Sie z.B. die Sommerferien für dieses Jahr bekommen, der Kollege die Herbstferien und die Kollegin die Weihnachtsferien und rotieren Sie jährlich. So kommt jeder zum Zug.
  3. In schwerwiegenden Fällen können Sie sich auch an den Betriebsrat wenden, wenn Sie über einen längeren Zeitraum ungerecht behandelt werden und in ihrem Unternehmen ein Betriebsrat besteht.

Quelle:
1. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

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