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Ihre Rechte im Bewerbungsprozess

Bei einer Bewerbung denkt man automatisch zuerst an seine Pflichten als Bewerber, z.B. eine fehlerfreie Bewerbung und einen guten Eindruck beim Vorstellungsgespräch.
Rechte im Bewerbungsprozess

Bei einer Bewerbung denkt man automatisch zuerst an seine Pflichten als Bewerber, z.B. eine fehlerfreie Bewerbung und einen guten Eindruck beim Vorstellungsgespräch. Doch was sind eigentlich Ihre Rechte? Was darf Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber und was steht Ihnen zu?

Aufbewahrung der Bewerbung

Natürlich darf der Arbeitgeber Ihre Daten sammeln und für die Bewertung auswerten. Allerdings darf niemand Unbefugtes Zugang zu Ihren Daten haben. Nur Personen, die direkt mit dem Bewerbungsprozess betraut sind, dürfen darauf zugreifen. Über den Inhalt der Unterlagen ist Stillschweigen zu bewahren.

War Ihre Bewerbung erfolgreich, werden Ihre Unterlagen in die Personalakte aufgenommen.
War die Bewerbung erfolglos, darf der Arbeitgeber Ihre Unterlagen noch maximal 2 Monate aufbewahren. Für die Aufbewahrung Ihrer Unterlagen ist Ihre ausdrückliche schriftliche Einwilligung erforderlich.

Rücksendung der Bewerbungsunterlagen

Per Post zugesandte Bewerbungsunterlagen müssen zurückgeschickt werden. Eine Ausnahme bildet die Initiativbewerbung. Da der Arbeitgeber diese nicht angefordert hat, muss er sie auch nicht zurücksenden.

Fahrtkosten

Die Erstattung von Fahrtkosten und ggf. Hotelübernachtungen ist bei einer längeren Anreise möglich, es sei denn, es wurde vorab mitgeteilt, dass diese Kosten nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, dies vor Antritt der Reise zu klären. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung arbeitslos sind, übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten.

Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

Sie wissen bereits, dass Sie im Vorstellungsgespräch nicht verpflichtet sind, Fragen z. B. nach Schwangerschaft, Religion oder Parteizugehörigkeit zu beantworten. Umgekehrt hat der Arbeitgeber aber eine Informationspflicht Ihnen gegenüber. Dazu gehört zum Beispiel die Information über besondere gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz, bekannte geplante Umstrukturierungen, die den Arbeitsplatz gefährden, oder die Tatsache, dass die Lohnzahlung gefährdet ist.

Und zum Schluss noch ein Tipp:

Ist ihr bestehendes Arbeitsverhältnis bereits gekündigt? Dann haben Sie Anspruch auf Freistellung, um ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen zu können!

 

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